Teilnahmebedingungen an der 22. Internationalen agroindustriellen Messe „Agro-2010“
Veranstaltungsdauer: 15.-19. Juni 2010
Ort: Nationalkomplex „Expozentr Ukrainy“
Organisator: Ministerium für Agrarpolitik der Ukraine
Disponent: Korporation „Ukragroprombirzha“
Teilnahmegebühr: 250,00 Euro
Die Teilnahmegebühr versteht sich unter anderem die Annoncierung im Firmenkatalog, Organisationskosten, Gewährung der Badges, Bewachung in Ruhezeit, Putzen der Messegelände.
Grundmietpreis für die Freigelände: 80,00 Euro für 1 M2.
Der Preis versteht sich die Gewährung der Fläche im Freien für eigene Exposition.
Grundmietpreis für den ausgestatteten Stand im Pavillon (fair-package): 175,00 Euro für 1 M2
Der Preis versteht sich die Gewährung des Modul-Konstruktion-Standes im Pavillon inklusive Ausstattung mit Plastikmöbeln, Teppichboden, Beleuchtung und Stromversorgung, sowie Beschriftung an dem Stand.
Grundmietpreis für den nicht ausgestatteten Stand im Pavillon: 150,00 Euro für 1 M2
Der Preis versteht sich die Gewährung des Platzes im Pavillon zwecks des selbstständigen Baus und der Ausstattung des Standes.
Seitenzuschlag für verbesserte Übersichtlichkeit: bis zu 20 %
Fernteilnahme: 100,00 Euro
Dem Aussteller wird das Recht auf die Veröffentlichung der Firmeninformation in dem Firmenkatalog der Aussteller eingeräumt.
Für einen zuzüglichen Preis ist der Aussteller berechtigt sein Werbemuster in dem Messekatalog zu veröffentlichen.
Zahlungsbedingungen:
Die Vorzahlung in Höhe von 100 % erfolgt vor dem Messebeginn laut Rechnung des Disponenten auf Grund der Anmeldeunterlagen des Ausstellers. Anders werden die Aussteller zur Messe nicht zugelassen.
Die Bezahlung soll in der Nationalwährung der Ukraine zuzüglich MwSt. und Werbesteuer laut dem Wechselkurs der Zwischenbankwährungsmarkt zum Zahlungszeitpunkt erfolgen.
Die Anmeldung kann auf Grund der schriftlichen Benachrichtigung des Teilnehmers über den Verzicht auf die Teilnahme an der Messe bzw. Zusatzservices annulliert werden. Der Disponent ist berechtigt 50 % vom Anmeldebeitrag zurückzulegen, wenn das Verzicht auf die Teilnahme mindestens vor 20 Tage, 80 % - mindestens vor 2 Wochen und 100 % - wenn später vor dem Messebeginn eingegangen ist.